Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma VCT

1. Allgemeines
Die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von VCT ausgeführten Dienstleistungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich nochmals vereinbart wurden. Andere Bedingungen des Käufers haben nur Geltung, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. (Zu deren Ausschluß bedarf es ansonsten keines ausdrücklichen Widerspruchs unsererseits.) Mit Unterzeichnung des Vertrages gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit bereits widersprochen. Alle Nebenabsprachen und Veränderungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Sollten dadurch einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam werden, werden davon der übrige Vertrag und die übrigen Bestimmungen nicht berührt.

2. Angebote
Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluß freibleibend und unverbindlich. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern in unserem Angebot behalten wir uns das Recht der Änderung vor. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns - soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde - 14 Kalendertage gebunden. Alle Entwürfe, Skizzen, Maße und Preise in Form von Broschüren, Prospekten und Zeichnungen sowie Beratung sind unverbindlich und werden erst durch eine dem Käufer schriftlich erteilte Bestätigung bindend. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor, sie dürfen Dritten nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden. Zeichnungen und Unterlagen sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wurde, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

3. Vertragsabschluß
Der Annehmende ist an seinen Vertragsantrag 3 Wochen gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme dieser Bestellung innerhalb dieser Frist bestätigt haben. Storniert der Käufer nach Vertragsbestätigung den Auftrag, tritt er also vom rechtsgültig geschlossenen Kaufvertrag zurück, hat er einen Stornobetrag in Höhe von 25% des Bruttoverkaufspreises an VCT zu zahlen.

4. Preise, Versand, Gefahrenübergang
An vertraglich vereinbarte Preise für unsere gelieferten Leistungen sind wir 4 Monate gebunden. Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Kunde in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat. Bei später vereinbartem Liefertermin oder wenn der Käufer zu dem in § 24 AGB-Gesetz erwähnten Personenkreis gehört, liefern wir zu unserem am Tag des Gebührenübergangs geltenden Preisen ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden. Der Versand (einschließlich etwaiger Rücksendungen) erfolgt außer bei schriftlich vereinbarter frachtfreier Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Er erfolgt ab/an VCT, Frauenbergstr.21, 35039 Marburg. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung geht mit Übergang der Ware an die mit der Übergabe beauftragte Person oder Firma auf den Kunden über. Versicherungen gegen Schäden jeder Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten übernommen.Verpackungs- und Transportmittel sowie den Versand können wir unter Ausschluß jeder Haftung auswählen, sofern nicht der Käufer hierüber rechtzeitig vor Ablauf der Lieferfrist eine Bestimmung trifft.

5. Lieferzeit
Überschreiten wir die vereinbarte Lieferzeit, so hat der Käufer das Recht, uns mittels eines eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von 3 Wochen einzuräumen und nach nicht erfolgter Lieferung nach Fristanlauf vom Vertrag zurückzutreten. Sollten wir durch von uns nicht zu vertretenden Ereignissen (behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Diebstahl, Aussperrung, Verkehrsstörung, Maschinenbruch, Lieferschwierigkeiten durch Zulieferer etc.) an der termingerechten Auslieferung gehindert sein, verlängert sich die Lieferfrist bzw. der Liefertermin um die Dauer dieser Störung. Wird die Behinderung in absehbarer Zeit (3 Monate) nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß dem Käufer ein Schadensersatzanspruch zusteht. In einem solchen Fall sind wir verpflichtet, den Käufer unverzüglich zu unterrichten. Dem Käufer steht im Fall einer Teillieferung das Recht zu, vom gesamten Vertrag zurückzutreten, wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Käufer Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 0,1% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit unsererseits. (Die erweiterte Haftung gemäß §287BGB wird ausgeschlossen.)

6. Gewährleistung
Etwaige Beanstandungen unserer Ware können nur innerhalb einer Woche nach Ablieferung geltend gemacht werden. Hierbei ist die Schriftform zwingend. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu gestatten. Sofern uns der Käufer die Überprüfung verweigert, werden wir von der Gewährleistung befreit. Rücksendungen an uns haben versichert und frei Haus zu erfolgen. Bei unfreien Rücksendungen können wir die Annahme verweigern. Rücksendungen, die nicht direkt vom Käufer aufgegeben wurden (z.B. vom Endkunden) werden von uns nicht angenommen. Berechigte Rücksendungen werden dem Käufer innerhalb der BRD nach Korrektur frei zurückgesandt. Dabei gelten die Punkte Preise, Versand, Gefahrenübergang. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schadensersatzansprüche können uns nur geltend gemacht werden, wenn der evtl. Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits beruht. Erst nach 3-maligem Fehschlag kann der Käufer Minderung oder Wandlung des Vertrags verlangen. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. (Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit gesetzlich verbundenen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.) Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mangelrügen die Fälligkeit des Kaufanspruchs nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig.

7. Zahlung, Verzug, Aufrechnung
Sämtliche Rechnungsbeträge sind sofort nach Erhalt der Lieferung ohne jeglichen Abzug zu zahlen, es sei denn, es wurden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Unsere Forderungen werden -auch bei Stundung- innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, auch wenn der Käufer mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Konkursverfahren beauftragt oder eröffnet bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Wir sind berechtigt in o.g. Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und von dem Vertrag zurückzutreten. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst, seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen werden, oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Wechsel werden nur nach Absprache angenommen, Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Die Ablehnung von Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfogt stets nur zahlungshalber. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen. Der Käufer kann gegenüber unseren Forderungen nur dann Aufrechnung verlangen, wenn er eine unbestrittene oder rechtskräftig festgelegte Gegenforderung hat. Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte vor. Ergeben sich nach Vertragsabschluß begründetete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistungen vom Käufer zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Auftrags zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen. Im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Schadensersatz nicht zu.

8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch soweit, als es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen handelt. Der Käufer darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nur soweit verfügen, als sie im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gelagert oder weiterveräußert werden sollen. Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns ohne uns zu verpflichten. Im Falle der Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer schon jetzt seine Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Endkunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Falls der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen sowie die übrigen, sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt, endet sein Besitzrecht an der Ware und wir sind berechtigt unter Ausschluß aller Einwendungen und Einreden die sofortige Herausgabe zu verlangen. Sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes verlangen, liegt in der Rücknahme jedoch kein Rücktritt vom Vertrag, sie erfolgt vielmehr zur Sicherung unseres Anspruchs. Der Käufer bleibt weiterhin zur Erfüllung des Vertrags verplichtet. Ggf. hat der Käufer auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts uns das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinen Kunden vorzubehalten. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat uns der Käufer sofort und umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen sowie uns die zu unserer Invention nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die durch unsere Invention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung in Marburg. Das gilt auch für alle sich aus Schecks und Wechsel ergebenden Verbindungen. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der BRD.

 

 

 

 

 

 

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